Um die Tätigkeit eines  Kraftfahrzeugsachverständigen, beziehungsweise einer Kraftfahrzeugsachverständigen ausüben zu können, benötigt man ein Ingenieurwissenschaftliches Studium oder aber eine Weiterbildung im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik.


Diese Berufsausbildung endet entweder mit der amtlichen Anerkennung als Sachverständiger, bzw. Sachverständiger (in) oder als Prüfer (in) beziehungsweise Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit über ein Fachstudium eine staatliche Anerkennungsprüfung zu absolvieren.

Hierzu gibt es jedoch zwei verschiedene sehr wesentliche Unterschiede:

Zu differenzieren ist hierbei, dass bei den Abschlüssen zum Staatlich   geprüften Techniker (engl. state certified engineer (SCE)) nach einer vom Staat konzipierten Ausbildungs- und Prüfungsordnung ausgebildet und geprüft wird, während hingegen bei den Staatlich anerkannten Technikern die Schule selbst die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erstellt, welche von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (Oberschulamt) genehmigt wird.

Um die rechtlich geschützte Bezeichnung "staatlich geprüfter Techniker" führen zu dürfen, muss eine entsprechende Aufstiegsweiterbildung auf Tertiärstufe an einer Fachschule für Technik absolviert und das abschließende große Staats-examen bestanden worden sein.

Aufbauend dazu gibt  es dann noch eine Reihe von Organisationen wie z.B. den Technische  Überwachungsverein (TÜV), der Deutschen Kraftfahrzeug Überwachungsverein  (Gründungsname) heute DEKRA, oder auch die Gesellschaft für  Unfallforschung (GFU), wie letztlich auch der Gesellschaft Technischer  Überwachung (GTÜ) um dort Möglichkeiten einer Zusatzausbildung zu durchlaufen, welche abschließend mit mehreren Teilprüfungen enden.

Sollten  diese alle bestanden worden sein, endet es mit einer ausgesprochenen  Fachzertifizierung zum KFZ-Sachverständigen des jeweiligen Fachanbieters.


Die ausgesprochene Zertifizierung erhält eine anerkannte und beim Träger hinterlegte Zertifizierungsnummer.


In jedem Fall ist Voraussetzung für ein Hochschulstudium eine Ausbildung im Bereich allg. Maschinenbau, Fahrzeugmechatroniker mit mind. Fachabitur, sowie Kraftfahrzeugmeister /in, Techniker /in (mit staatl. Abschluss) im o. a. Bereich.

Titel des Abschlusses:

Kfz.- Sachverständiger für Schäden und Bewertungen (TÜV) - unbefristet.



Hier: ID-Nr. 0000023687

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) - unbefristet

 
Zulassungsvoraussetzungen:
Erfolgreicher Nachweis zum Dipl. Ing., staatl. gepr. Techniker, oder auch Kfz.   Meister mit mehrjähriger Berufserfahrung aus den Fachgebieten Kfz.
- Technik, Kfz.-Elektrik oder Karosseriebau.

Bildungsziel:
Erfolgreicher  Abschluß an der bei der Zertifizierungstelle anerkannten Qualifizierung zum "Kfz.- Sachverständigen Schäden und Bewertung (TÜV Rheinland Akademie)

Prüfungsbausteine:
Schriftliche Prüfungsblöcke Mündliche Prüfung Erstellung und Verteidigung eines Gutachtens

Kompetenzenbausteine:
Durch die bestandene Prüfung weisen die Prüflinge folgendes Wissen nach

          ♦ Rechtliche und juristisch Relevante Grundlagen

          ♦ Versicherungstechnische Grundkenntnisse

          ♦ Fahrzeugtechnische Kenntnisse       

          ♦ Kenntnisse und Methoden der Fahrzeugbewertung
 
          ♦ Grundsatzanwendungen für Kfz.-Schäden   
 

                                                           
Die Kfz.- Sachverständigen für Schäden und Bewertungen (TÜV) erwerben nach erfolgreicher Prüfung die Vorraussetzungen, um als zertifizierter und freier, als auch annerkannter Sachverständiger im Fachgebiet Kfz.- Sachverständiger und Kfz.- Bewertung tätig zu werden und um in alle Relevanten Bereichen sicher handeln zu können.         

Tiefergreifende Informationen erhalten Sie auch im Bundesberufsdatenblatt der Bundesagentur für Arbeit.

Des Weiteren müssen Kraftfahrzeugsachverständige alle Führerscheinklassen besitzen und mindestens drei Jahre in den oben genannten Bereichen tätig gewesen sein.