An dieser Stelle gilt es über zwei Dinge kurz zu sprechen:

 

Eine Abtretung - was ist das eigentlich?

Die Abtretung ist ein Vertrag, mit dem der Gläubiger (Zedent) seine Forderung an einen Dritten einem sog. Zessionar übertragen kann. Damit tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

Zwischen dem Zedent und der Zessionar muss es folglich zu einer Einigung über den Forderungsübergang kommen.

 

So etwas wird dann über eine sog. Abtretungserklärung geregelt.

 

Hierzu gibt es weiter unten für Sie den Download einer Abtretungserklärung, die Sie sich Direkt ausdrucken können.

 

Die Abtretung ist also ein gegenseitiger Vertrag, mit dem der Gläubiger einer Forderung, jene Forderung auf seinen Vertragspartner überträgt.


Der Begriff ist in § 398 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legal definiert.
Die Abtretung ist normal legales Verfügungsgeschäft, welches gerade bei Formen von Gutachten zum Tragen kommen.


Es gibt verschieden Arten von Abtretungen, welche aber für Sie als Auftraggeber nach einem Verkehrsunfall kaum zum Tragen kommt. 

 

So gibt es drei verschiedene Arten von Abtretungserklärungen die alle drei unterschiedliche rechtliche Bedeutungen haben.

 

Gleichwohl wird die am häufigsten Verwendete Art die des Erfüllungshalber Abtritts sein.

 

Die sog. Abtretungen Sicherungshalber oder auch die der Erfüllung statt, wird nach Verkehrsunfallschäden kaum mehr angewendet, da diese Form des Vertrages auch für Sie als Auftraggeber nicht unbedingt von Vorteil ist.

 

Dieses Formular können Sie sich ausdrucken und bereits zum Besichtigungstermin unterschrieben mitbringen, sofern Sie selbst am zuvor vereinbarten Termin anwesend sein möchten. 

 

Gleichfalls können Sie uns das Formular ebenso unterschrieben über den E-Mailverkehr zusenden, so sparen Sie sich Zeit und Portogebühren.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Download Abtretung