Autokauf ist Vertrauenssache


Die Car Crash Info sieht sich nicht nur als reines Sachverständigenbüro.



Vielmehr ist auch bei den Fragen zum Kauf eines "neuen alten" Know-How und technisches Wissen gefragt, bevor Sie mit Ihrem Gebrauchten Ihr blaues Wunder erleben. 

Gerade der offene Markt und die Vielzahl von Automobilanbieteren machen es für den Privatmann oft zu einer unüberwindlichen Tortour sich für ein richtiges Angebot zu entscheiden.

Zudem sind die Preise für Ihren zukünftigen Gebrauchten oftmals ziemlich schwankend, weil der Käufer und der Verkäufer doch oftmals zu diesem Punkt unterschiedlicher Auffassung sind. 

Die vorherige Gebrauchtwagenprüfung und ein dementsprechendes Kaufgutachten bringt den Kunden daher Sicherheit im Falle von Regressansprüchen.

Wie sieht es eigentlich mit einer sog. Gebrauchtwagengarantie aus?

Diese ist gleichzusetzen mit einer Vorsorgeversicherung im Falle größerer Reparaturen. Somit werden dem Käufer also potentielle Schäden die bereits beim Abschluss des Vertrages bestehen können nicht mehr vorenthalten werden.

Normalerweise sind solche Zusatzverträge in der Regel bei einer Laufzeit von rund einem Jahr üblich. je nach Fahrzeugtyp, Alter und Laufleistung liegen die Beiträge zwischen 100 € und 300 Euro.

Ferner deckt eine Gebrauchtwagengarantie alle Sachmangel die vor dem Kauf vorhanden waren ab. Alle Schäden die in der Garantiezeit auftreten sind ebenso voll umfänglich mit abgedeckt.



Achtung: Dies ist keine gesetzliche Vorschrift!

Zudem hängt es vom jeweiligen Anbieter und deren Verträgen ab.

Gebrauchtwagen Garantieverträge werden oft nur bei Fahrzeugen angeboten, deren Fahrzeugalter nicht Älter als 9 Jahre ist. 

Auch bei der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren gilt:

  • Ab dem siebten Monat nach Kaufdatum geht die Beweispflicht an den Käufer über.

  • Der Käufer muss also beweisen, ob der Mangel vor dem Kauf schon bestanden hat.


Anders sieht es also aus bei der Vorlage einer Gebrauchtwagengarantie, denn dann werden die Kosten für eine evtl. anfallende Reparatur für den Käufer übernommen.

Ferner gibt es noch die Unterschiede zwischen Sachmangelhaftung und Gebrauchtwagengarantie.

Letztlich ist noch zu beachten, dass Verschleiß und Sachmangel nicht das gleiche ist!

Beim Sachmangel haftet in der Regel der Verkäufer

Beim Verschleiß haftet in der Regel der Käufer

weitere Einzelheiten der juristischen begriffe finden Sie unter:


§ 434 (1) BGB: „Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.“


 


Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.