Zu den Prüfgeschäftsfeldern unserer Tätigkeiten gehören 

  • Rechnungsprüfung (Privatkunde, Geschäftskunde und Versicherer)
  • Leasingrückläufer
  • Revisorische Tätigkeiten nach Reparaturweg (technisch und kaufmännisch)
  • Reparaturbegleitende Prüfungen
  • Reparaturwegbegleitende Abstimmungen
  • Prüfungen von Fahrzeugen vor oder nach Kauf
  • Zustandsprüfung
  • Young- und Oldtimerprüfung /siehe auch gesonderte Seite, (www.oldtimergutachten.eu)


Prüfung auf Richtigkeit von Fremdgutachten, sowohl in technischer Hinsicht, als auch in Kaufmännischer Sicht.

Hierzu jedoch ein Hinweis für den Laien:

Bei der Erstellung von Schadengutachten haben Gutachter oft unterschiedliche Sichtweisen z.B. bei der Erneuerung oder Instandsetzung von Bauteilen in einem Gutachten. Somit kommt es sehr heufig vor, dass es bei gleichem Schadensbild unterschiedlicher Gutachter auch zu unterschiedlichen Ergebnis kommt. Für den Laien erst einmal oft unverständlich können aber duraus beide Ergebnisse die richtigen oder eben auch die falschen sein. Nur einer genaue Prüfung von Gutachten und zwar mit detaillierter Begründung bei Entscheidungen (Bauteil ern. oder Instandsetzen) kann hier klarheit schaffen. Solch eine deteialprüfung ist natürlich mit einerm hohen Aufwand verbunden. Dennoch gerade für die Regulierer, nämlich die einzelnen Versicherungen sind solche Prüfungen gemessen an der Abwicklung von "Menge der Gutachten" von großer Bedeutung. Es gibt mittlerweile eine große Anzahl an gutachten Prüfungsgesselchaften die nur daruf abzielen möglichst viele Fehler in den Gutachten zu finden.  verkannt wird dabei allerdings, dass größere Unternehmen nach einem Prüfungs Hau-Ruck Verfahren tätig sind, denn die Überprüfung solcher Gutachten sind meist in der Honorierung im unteren Segment angesiedelt. Dies macht es auch für Versicherungsgesselschaften schwer, einerseits eine einwandfreie Beurteilung für ein Gutachten durch dritte auch bei der juristische Prüfung vorzulegen, andererseits dennoch Gefahr zu laufen, dass das überprüfte Gutachten vor Gericht auch nach überprüfung doch als "Richtig" eingestuft wird.


Fakt ist - lassen Sie zwei Gutachter an ein und demselben Schaden ein Gutachten erstellen, werden nahezu immer unterschiedliche Reparaturwerte herauskommen.

Nur eine sehr detailliertte Prüfung die Zeit in Anspruch nimmt kann hier Rechtssicherheit schaffen.


Für Fragen zum Thema Prüfgeschäfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!