In der Regel werden Asservate durch die Staatsanwaltschaft oder durch die Polizei in sog. Asservatenkammern, also gesicherten Räumen aufbewahrt und in ein Asservatenbuch oder Verwahrbuch eingetragen werden.
Allerdings kann es vorkommen, dass nicht nur die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, sondern auch der Sachverständige in manchen Fällen unter Absprache mit Staatsanwaltschaft und/oder Polizei Beweise asservieren muss.
Ein kleines Beispiel hierfür sind Wildunfälle, bei denen der Sachverständige die Pflicht hat, die Beweismittel unter Absprache mit dem Forstamt oder der Polizei zu asservieren hat.
Asservate können sowohl in Straf- als auch in Bußgeldverfahren eingesetzt werden.
Für weitere Details zu diesem Thema stehen wir, oder auch eine Ihrer Polizeidienststellen sicher gerne zur Verfügung.
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