Bei modernen Fahrzeugen sind trotz des Einbaus vieler Sicherungs- und Überwachungssysteme Schäden an Motoren, Getrieben und anderen Aggregaten keineswegs ausgeschlossen.

Technische Schäden lassen sich - auch bei modernen Fahrzeugen - nicht vorhersagen oder verhindern, obwohl die Hersteller darum bemüht sind, technische Schäden durch stetige Weiterentwicklung der Materialien auszuschließen. Technische Gutachten werden auch zukünftig immer wieder nötig sein, wenn auch nicht mehr so häufig.
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Ein technisches Gutachten kann u. U. zum Tragen kommen, z. B. bei der Frage von Regressansprüchen durch eine nicht sach- und fachgerecht durchgeführte Reparatur.
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So bedarf ein technisches Gutachten eine aufwändige Untersuchung um nachzuweisen, ob es sich bei dem Schaden um einen Materialschaden oder einen unfachgerechten Reparaturschaden handelt.
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Einzelne Parameter wie Einsatzzweck, Laufleistung und pysikalische Größen am Fahrzeug vor Schadenseintritt werden dabei Berücksichtigt.
Besondere Beachtung finden sich dort wieder, wo Fahrzeuge auf Gasanlagen umgerüstet wurden.
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Hier ist oftmals die Frage zu klären, ob Schäden durch die LPG Umrüstung entstanden sein könnten.
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Des weiteren kann ein technisches Gutachten ermitteln, ob reparaturunsachgerechte Arbeiten durchgeführt wurden. Gleiches gilt für die Annahme von Verschwiegenheiten bei zuvor durchgeführten unsachgerechten oder nicht fachgerechten Reparaturen.
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Selbstverständlich zielen technische Gutachten auf alle am Fahrzeug verbauten Bauteile ab, also auch auf Karosseriebauteile und deren Korrosionsschutz wie z.B. die Lackierung.
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Über weitere Einzelheiten zum Ablauf oder Inhalt eines technischen Gutachtens informieren wir Sie gerne.