Plausibilität: Was ist das?

Bei der Plausibilitätsprüfung wird untersucht, ob anhand des Schadenbildes ein rekonstruierbarer Schadenshergang mit den Angaben der Beteiligten in Übereinstimmung steht und das Ereignis insgesamt nachvollziehbar ist.
  
Nach einem Verkehrsunfall werden durch Plausibilitätsprüfungen entsprechende
Eigenschaften in Übereinstimmung mit dem Unfallhergang nach den Schilderungen aller Beteiligten ausgewertet.

So kommt es dann oft vor, dass zwischen den Unfallbeteiligten große Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Unfallhergangs bestehen. Die Schilderungen eines Schadenshergangs geben dabei oft unklare Sachlagen wider, weshalb es dadurch oft zu einer Plausibilitätsprüfung kommt.

Bei zu untersuchenden Schadenfällen im Rahmen der Allgemeinen Haftpflicht handelt es sich meist um Beschädigungen von Fahrzeugen durch Personen oder durch von Ihnen mitgeführte Gegenstände (z. B. Fahrräder, Schubkarren, Einkaufswagen, Fußbälle etc.).

Die Vorgehensweise in der Analyse ist mit derjenigen bei der Rekonstruktion von Fahrzeugkollisionen prinzipiell identisch.

Als neutraler Sachverständiger erstellen wir für die Staatsanwaltschaft, die Gerichte und Versicherungen Gutachten zur Plausibilität bei Schadensfällen.


Gerade im Bereich dieser Art von Plausibilitätsprüfungen liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.