Einen zuverlässigen Wiederbeschaffungswert zu ermitteln, ist auch für einen Sachverständigen eine herausfordernde Größe.

Fangen wir an dieser Stelle erst einmal mit der juristischen Grundlage an.

Das Bewertungsgesetz (§9)

Bei den Bewertungen ist, sofern nicht weiter vorgeschrieben, der gemeine Wert zugrunde zu legen, so geregelt unter (1)

Der gemeine Wert ist durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr  .................................................................



Zunächst muss der Sachverständige über sehr gute Marktkenntnisse verfügen. Dazu gehören auch die Angebote von Händlern in der Region. Listen und eine ständige Marktbeobachtung, was ein weiteres Indiz für eine realistische Wertermittlung ist. 

Allerdings werden Bewertungsprogramme nie die regionalen, saisionalen oder sogar fahrzeugspezifischen Gegebenheiten wiedergeben können. Daher ist es so, wie schon unter "Home" beschrieben steht, dass sich nämlich jeder Schaden und jede Bewertung anders darstellt. 

Es gibt keine Serienfertigung in Gutachten, auch nicht beim Wiederbeschaffungswert!