Als Wildschaden wird der durch Wild verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.

Der bei der Kollision eines Fahrzeuges mit einem Wildtier entstehende Schaden ist im juristischen Sinne kein Wildschaden, sondern ein sog. Wildunfall.

So ist zwar in NRW das Melden eines Wildunfalls keine Pflicht, allerdings sollten Sie zum eigenen Schutz vor evtl. späteren Regressansprüchen einen Wildunfall sofort bei der Polizei oder - falls bekannt - direkt  beim Jagdausübungsberechtigten (Revierinhaber) melden.

Auch geringe Kollisionen mit Wild sollte man umgehend melden. Der Jagdausübungsberechtigte wird das Wild bergen oder ein verletztes Wild mit einer Nachsuche aufspüren. Er oder die Polizei stellt gegebenenfalls eine Bescheinigung über den Unfall zur Schadensregulierung bei der Versicherung aus.Verletzte Tiere soll man liegen lassen, um sich selbst nicht zu gefährden. Verletzte Wildtiere können sehr aggressiv reagieren, zudem kann zumindest außerhalb von Westeuropa Tollwutgefahr bestehen. Verunfalltes Wild gehört dem Jagdausübungsberechtigten zur Eigennutzung, darf aber nicht in Verkehr gebracht werden. Ein totes Wild darf nicht mitgenommen werden, da dies den Tatbestand der Wilderei erfüllt.

Wenn Sie sich wie gerade beschrieben verhalten, ist dies für Sie mit Sicherheit die richtige Lösung um späteren Ärger zu vermeiden.

Der Schaden an einem Kraftfahrzeug durch einen Wildunfall wird durch eine bestehende Teilkaskoversicherung ersetzt.

Doch Vorsicht, nicht alle Wildunfälle sind erstattungspflichtig - auch nicht bei der Teilkasko - Versicherung.

Man unterscheidet nämlich ausd Sicht der Versicherung sehr genau um welch ein Tier es sich gehandelt hat. Regulierungswürdig sind Haarwildtiere. Regulierungsunwürdig ist z.B. Federvieh.


Teilkasko 

Man unterscheidet aus Sicht der Versicherer sehr genau um welches Tier es sich tatsächlich handelt. Daher spricht man bei Wildunfällen meistens nur über sog. Haarwild, welche Schäden dann auch ersetzt werden. 

Zum Haarwild gehören Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase;

Die Verkehrsunfälle mit Federwildtieren sind nicht bei allen Versicherungen mitversichert. Ob und wie Sie bei einem Wildunfall versichert sind sagt Ihnen Ihr Versicherer.

Es gibt nämlich auch Versicherungsgessellschaften, die Versicherungsschutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren anbieten. Manche Versicherungsverträge beinhalten sogar die Abdeckung im Schadenseintrittsfall mit Haustieren.

Sollten Sie dazu Fragen haben oder Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne einfach an, wir helfen Ihnen dabei herauszufinden welchen Versicherungsschutz Sie haben.

Vollkasko

Können Sie nicht nachweisen, dass der Schaden am Fahrzeug durch den Zusammenstoß mit einem Haarwild entstanden ist, könnte der Schaden über die Vollkaskoversicherung reguliert werden.

Zu beachten ist hier allerdings, dass bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung meistens eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse erfolgen wird. 

Lassen Sie daher einen Sachverständigen zunächst untersuchen, welcher Weg für Sie der günstigere und geeignetere Weg ist.