Die Car Crash Info bietet Ihnen zum kostenlosen Download den Vordruck für einen KFZ Kaufvertrag an.

Dieser Vordruck ist nach den Europäischen Richtlinien eines Vertrages für Besitztumswechsel vorgefertigt.

Einfacher gehts kaum.

Download unterhalb Text!

Dennoch, es wird jedoch ausdrücklich empfohlen, vor dem Kauf Ihres neuen Gebrauchten uns zu informieren, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen bevor Sie hinterher mit dem neuen Gebrauchten Ihr "blaues Wunder" erleben.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Lassen Sie sich am Besten den Fahrzeugzustand mit einem Car Crash Info Privat Check den Zustand Ihres neuen dokumentieren.

Beim Verkauf eines Fahrzeuges ist zu beachten: 

So gibt es bereits bei der ersten Inausgenscheinnahme oder gar bei einer Probefahrt schon Böse überraschungen.

Lassen Sie sich vor der Probefahrt den Führerschein zeigen, begleiten Sie den Interessenten nach Möglichkeit bei der anstehenden Probefahrt und geben Sie niemals den Zweitschlüssel des Wagens aus der Hand.

Erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten Kaufpreises ist der Kfz-Brief dem Käufer auszuhändigen.

Es empfielt sich die Transferleistungen in Bar abzuwickeln.

Die Scheck- und Wechselgeschäfte können in manchen Fällen ein rechtliche Probleme mit sich bringen.

Wenn Sie beim Verkauf bestimmte Eigenschaften garantieren möchten, machen Sie das nur wenn Sie deren Vorhandensein auch tatsächlich schriftlich z.B. in Form von Quittungen oder Eidesstaatliche Versicherungen beweisen können.

Ungefragt muß vom Verkäufer über bloße leichte Blechschäden hinausgehende Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen immer offenbart werden.

Sollte der Käufer sich hinsichtlich weiterer Schäden Informieren besteht eine Angabepflicht auf Fahrzeugschäden des Verkäufers. 

Daher gibt besondere Vorsicht!

Verschweigen Sie als Verkäufer nicht unerhebliche Mängel, die ihnen nachweislich bekannt waren oder bekannt sein mussten, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. rückgängig machen.

Nach den Versicherungsbestimmungen tritt der Käufer asb der Übergabe des KFZ Briefes in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag des Verkäufers bei Kauf des Fahrzeuges ein. Verursacht der Käufer nun z.B. noch  vor Umschreibung einen Unfall, so haftet die bestehende Haftpflicht-versicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers wird dann auch hochgestuft. Der Verkäufer muss ggf. die sich dadurch erhöhende Prämie beim Käufer einfordern. Das führt oft nahezu immer zum langwidrigen Rechtsstreit.

Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug möglichst nur im stillgelegten (abgemeldeten) Zustand.

Wenn nämlich der Käufer das Kraftfahrzeug nicht unverzüglich ummeldet und u.U. unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist, haften Sie bis zum Ende der Fahndung für die Kfz-Steuer und Kfz-Haftpflichtversicherungsprämie. In Zweifelsfällen (Käufer hat keinen Wohnsitz im Inland) sollten Sie das Fahrzeug schon deshalb nur stillgelegt verkaufen!

Verständigen Sie unverzüglich Ihre Kfz-Versicherung mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Kauf- bzw. Verkaufsvertrag.

Beim Kauf des neuen Gebrauchten ist zu beachten:

Legen sie sich als erstes eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen (max.5) die Sie als mögliches Kauffahrzeug für sich entdecken fest.

Es wird vor Kauf Ihres neuen Gebrauchten "Immer ausdrücklich" empfohlen einen Gutachter zu beauftragen sich vor Kauf ein Fahrzeug anzuschauen.

Die Vergleichsweise geringe Investitionen für die Beratung an einen Gutachter steht einer späteren "Bösen Überraschung" in keinem Verhältnis gegenüber.

Darum besser immer vor dem Kauf den Gutachter zu Rate holen.

Ein Auto wird nicht neuer, aber wenn du es nicht kennst manchmal  auch sehr teuer!  

In jedem Fall aber vor dem endgültigen Kauf eine Probefahrt durchführen

Überprüfen Sie auf jeden Fall ob alle Eintragungen Fahrgestellnummer, reifen, sonstige Eintragungen etc. zwischen Fahrzeug und Papieren übereinstimmen.

Vorsicht falls der Verkäufer nicht mit dem Halter identisch ist, dann gilt "Ein Kauf nur mit Unterschriebener Vollmacht" des Halters.

Sie sind als Käufer verpflichtet das erworbene fahrzeug unverzüglich polizeilich umzumelden!

Hierzu benötigen Sie:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung sog. eVB nummer
  • bei stillgelegten KFZ die Abmeldebescheinigung und ggf. die alten Kennzeichen
  • bei den nur umzumeldenden KFZ die KFZ Kennzeichen.
  • Vollmacht mit Einzugsermächtigungen, falls die Ummeldung nicht persönlich erfolgen soll
  • Einzugsermächtigung KFZ Steuer und Ausweis des Vollmachtgebers
  • HU Bescheinigung

 

Endlich geschafft hier unten angekommen, also nun zum Download: