Hier werden Ihnen alle Dienstleistungen erörtert


Unser Leistungsangebot im Sinne des Autos und der Sicherheit

Grundsätzlich gehört alles zum Leistungsspektrum was mit Fahrzeugen jeglicher Art zu tun hat. Dabei geht es keineswegs nur um den klassischen Automobil Verkehrsunfall. Vielmehr sehen wir uns in der Pflicht weit über den Tellerrand hinaus ein Leistungsangebot zu erstellen, was eben nicht nur sagt "Sie haben einen Unfall, kommen sie zu uns".

So stehen wir mit vielen renommierten Partnern aus Politik und Wirtschaft in Kontakt um eben die Möglichkeiten erweiterter Geschäftsfelder zu erörtern und zu schließen. Dabei sind neueste Technologien ebenso entscheidend wie Marktnischen, z.B. im Schiffs- und Flugverkehr. 

Der Leistungsumfang ist daher sehr vielfältig und hängt vom jeweiligen Arbeitsauftrag ab.

Zum Gesamtrahmenpaket der Leistungen gehören die auf der linken Seite aufgeführten Privatkunden oder Geschäftskunden.

Gutachtenerstellung

Zur Verdeutlichung der Unterschiede zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten, bzw. einem Kurzgutachten hier als Tabelle dargestellt.

Voll Gutachten
Begründetes Urteil über Sachfragen

Kostenvoranschlag

kaufmännische Vorkalkulation keine Juristische Beweiskraft

Kurzgutachten

Erstellung anstatt Vollgutachten

  • Voll und umfängliche Schadendokumentation
  • Voll und umfängliche Schadendokumentation
  • Voll und umfängliche Schadendokumentation
  • Kostenaufführung der Ersatzteilpreise
  • Kostenaufführung der Ersatzteilpreise
  • Kostenaufführung der Ersatzteilpreise
  • Angaben über durchsch.  Stundenverrechnungssätze
  • Angaben über durchsch.  Stundenverrechnungssätze
  • Angaben über durchsch.  Stundenverrechnungssätze
  • detaillierte Beschreibung der Fahrzeugausstattung und des Zustandes 
  • detaillierte Beschreibung der Fahrzeugausstattung und des Zustandes 
  • Beschreibung der Fahrzeugausstattung und des Zustandes 
  • Aufführung von Umbauten und Eintragungen
  • Aufführung von Umbauten und Eintragungen
  • Aufführung von Umbauten und Eintragungen
  • Nennung von Vorschäden
  • Nennung von Vorschäden
  • Nennung von Vorschäden
  • Angabe über Nutzungsausfall
  • Angabe über Nutzungsausfall
  • Angabe über Nutzungsausfall
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Angaben über Reparaturweg
  • Angaben über Reparaturweg
  • Angaben über Reparaturweg
  • Ausweitung und Rep. Risiko
  • Ausweitung und Rep. Risiko
  • Ausweitung und Rep. Risiko
  • Angaben zur Verkehrssicherheit
  • Angaben zur Verkehrssicherheit
  • Angaben zur Verkehrssicherheit
  • Angaben über Gesamtzustand und Ausstattungen
  • Angaben über Gesamtzustand und Ausstattungen
  • Angaben über Gesamtzustand und Ausstattungen
  • Komplette Bilddokumentation
  • Bilddokumentation
  • Bilddokumentation


Rahmenverträge im Sinne des Fuhrparks

So möchten wir gerade Unternehmen mit einem Fuhrpark dazu aufrufen, sich mit Ihren Defekten Fahrzeugen eben nicht sofort in eine KFZ Werkstatt zu begeben. Begründung: Kraftfahrzeugwerkstätten haben einen klaren Auftrag der da lautet, ein Fahrzeug instand zu setzen (Reparatur).

Dieser Auftrag geht oft einher mit dem Ansinnen, dem Laien mitzuteilen welche Bauteile Defekt sind und weche Bauteile getauscht werden müßen. Die Kfz werkstatt ist auch Ihrer Sicht in hohem Maase daran Interessiert, Teile zu tauschen, denn das ist die Grundlage dessen Verdienst.

Doch, woher weiß der Laie eigentlich ob das was angegeben wird auch tatsächlich defekt ist?      

Der laie vertraut also auf die Richtigkeit der Werkstatt, also jenen die Interesse daran haben vieles zu verkaufen, bzw. auszutauschen. Rechtssichere Grundlagen für die Richtigkeit ausgetauschter Bauteile bekommt der Kunde nicht.

Also wäre es doch gerade für Unternehmen die meherer Fahrzeuge haben besser erst einmal Rechtssicherheit zur Schadensanalyse zu haben, bevor oftmals teure Reparaturen durchgeführt werden, die in Wahrheit gar nicht notwendig sind.

Daher würde ein Unternehmen im eigenen Sinne gut daran tun, sich mit sog. Rahmenverträgen erst einmal Rechtssicherheit zu holen.

Bevor also ein Fahrzeug zur Werkstatt kommt, wissen Sie schon um die anfallenden Schäden, was zur Folge hat, dass die KFZ Werkstatt Sie nicht mehr "übers Ohr" hauen kann.  

Sprechen Sie und diesbezüglich gerne an.  

Ein weiterer passender Hinweis dazu und vom vielfältigen Leistungsangebot ist die Erstellung eines Kostenvoranschlages.


♦ Erstellung von Kostenvoranschlägen

Ein Kostenvoranschlag - was ist das?

Streng genommen ist ein Kostenvoranschlag so etwas wie eine kaufmännische Vorkalkulation.

Bezogen auf Kraftfahrzeugschäden bedeutet dies, dass bei geringeren Schäden,welche sich in einem Schadensrahmen von ca. 750,00 € bewegen, über den Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen wurde, einen neutralen Kostenvoranschlag oder ein sog. Kurzgutachten über Ihren freien Sachverständigen erstellen zu lassen.

Gerne klären wir durch Besichtigung Ihres Fahrzeuges die Bedingungen, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten für Sie in Frage kommt.

Zudem haben diese Kostenvoranschläge mit den zugehörigen Lichtbildern den Vorteil, dass man durch diese Art der Besichtigung auch Bezug auf eine spätere Beweissicherung nehmen kann.

Doch Vorsicht:

Der Kostenvoranschlag aus einer Kraftfahrzeugwerkstatt hat keinerlei rechtliche Beweiskraft und kann bei juristischen Folgerungen daher u. U. für Sie auch wertneutral behandelt werden.

Dies wäre dann zu Ihrem Nachteil!

Wenden Sie sich deshalb in solchen Fällen besser an den seriösen Kfz. - Sachverständigen Ihrer Wahl. Bei einem seriösen Sachverständigen werden Sie sich sicher sein, dass er Sie hierauf hinweisen wird.


Erstellung von Haftpflichtschadengutachten

Haftpflichtschadengutachten sind zur Schadensaufnahme, aber auch zur Beweisssicherung wichtig, damit sie nicht um die spätere Anerkennung Ihres Rechts vor Gericht fürchten müssen.

Wie das Grundgerüst eines solchen Gutachtens aufgebaut ist, können Sie unter Privatkunden oder dem der Geschäftskunden z.B. an Haftpflichtschaden ersehen.

Fakt ist:   

Ein Gutachten ist für Sie ein Beweis wie die Fahrzeugschäden und unter welchen Bedingungen diese Schäden auch im Hinblick auf den Unfallhergang gesichert und dokumentiert wurden.

Nur hierdurch sind Sie stets auf der sicheren Seite, dass Ihre Rechtsansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen sind.

 

Erstellung von Kaskoschadengutachten 

Kaskoschadensgutachten kommen nur im Kaskoversicherungsfall vor und regeln Ihren eigenen Schaden am Fahrzeug. 

Detailliertere Einzelheiten sehen Sie ebenso unter Privatkunden oder  Geschäftskunden

Service

Es  ist gut, dass Sie sich vorher informieren möchten, um das umfangreiche und leistungsstarke Angebot auch im Bereich "Service" in Anspruch zu nehmen.

Als Auftraggeber haben Sie nicht nur das Recht Ihr Recht zu bekommen, als vielmehr auch ein gutes Gefühl, wenn Sie von vornherein wissen wie Ihr Schadensereignis behandelt wird.

Daher präsentieren wir nicht nur vielseitige Dienstleistungen, sondern bringen Sie auf den neusten Stand bei Fragen rund um Ihren Auftrag oder die Bewertung Ihres Fahrzeuges.

Ein Verkehrsunfall ist ein Ereignis, was für Sie "Gott sei Dank" nicht täglich passiert.

Umso wichtiger ist die Schadensabwicklung für Sie als Unfallgeschädigter.

So ist es oftmals sehr kompliziert, sich richtig zu verhalten und dadurch sowohl in technischer Hinsicht, als auch in rechtlicher Hinsicht den richtigen Weg bei der Wiederherstellung des Fahrzeuges zu finden. 

Natürlich ist klar: Ein Verkehrsunfall bedeutet keinen Weltuntergang.

Im Falle des Falles

Als Service verstehen wir es, Sie zu informieren und vor allem sich an  diese Seite der Homepage zu erinnern wenn es mal gekracht hat.

Was wir Ihnen vorher schon mit auf den Weg geben ist ein Service, um sich vielleicht dann an ein paar der Verhaltensregeln zu erinnern.

  1. Ruhe bewahren

  2. Aussteigen

  3. Notruf abgeben (falls nötig)

  4. Verkehrsunfallstelle sichern

  5. Erste Hilfe leisten (falls nötig)

  6. Äußern Sie sich nach Schadenseintritt nicht zum Schadenshergang, außer die Polizei fragt danach

  7. Wichtiger ist mit dem Unfallgegner zu kommunizieren

  8. Adressen, Kennzeichen, Versicherung etc. notieren                   Hinweis: Bitte auch das eigene Kennzeichen notieren (Sollten Sie im Ausland sein, nutzen Sie bitte einen europäischen Unfallbericht, als Download hier erhältlich)

  9. Warten Sie, falls Ihr Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher ist, bis der Abschleppdienst eingetroffen ist, dadurch wissen Sie, sofort wo sich das Fahrzeug befindet

  10. Fahren Sie möglichst nach dem Unfall (sofern Sie unverletzt sind) mit Taxi, ÖPNV  o.ä. nach Hause und versuchen Sie, wieder klare Gedanken zu fassen 

Nach dem Unfall 

Erst nachdem Sie zur Ruhe gekommen sind und wieder klare Gedanken fassen können, kommt es auf Ihre nächsten Schritte an!

Der  Gesetzgeber gibt Ihnen nun die Möglichkeit sich sogenannte   Erfüllungsgehilfen  Ihrer Wahl zu suchen, die für Sie die   Abwicklungsfragen des  Unfallschadens regeln können.

Hierzu sind zwei Personen für Sie besonders wichtig!

  1. Einen Fachanwalt Ihrer Wahl für das Fachgebiet Straßenverkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht und Verkehrsstrafrecht

 2. Einen Sachverständigen Ihrer Wahl

Natürlich gehört es zum guten Service Sie zuvor in einem kurzen Beratungsgespräch zu informieren, wofür wir keine Gebühr erheben. 

Durch unsere Kooperationspartner verfügen wir zudem über eine Werkstatt mit ausreichendem Werkzeug und einer Hebebühne, so dass der Schaden intensiv und genau untersucht werden kann.

Gleichwohl nehmen wir Anregungen aber auch Kritik entgegen.

Wir möchten ein gutes Beispiel in Sachen Dienstleistung sein und Sie auf dem gesamten Weg der Abwicklung im Schadensfall begleiten.

Wir möchten für Sie das optimale Ergebnis erzielen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass Fragen nicht nach Serie behandelt werden, sondern ständig mit allen Beteiligten erörtert werden und wir in Kontakt bleiben, um so die größtmögliche Transparenz und Vertrauen für Sie zu schaffen.

Des weiteren haben wir Ihnen nun noch vorab einige zusätzliche Versicherungshinweise zusammengestellt. 

Versicherungs-Tipps

Damit Sie auch bestimmt Ihr Geld wiederbekommen, beachten Sie folgende Tipps.

Bei einem Kleinschaden mit Kostenvoranschlag sollten Sie mit Ihrem  Regulierer verabreden das Fahrzeug in einer Werkstatt instandsetzen zu lassen.

Denken Sie aber daran, dass Kostenvoranschläge die in einer Kfz-Werkstatt erstellt werden, auch in diesem Zusammenhang keine juristische Bedeutung haben.

Deshalb gilt: Falls Sie Ihr Auto in der Werkstatt reparieren, verlangen Sie vorab eine Kostenübernahmebestätigung durch Ihren Versicherer. Fragen Sie einfach in der Werkstatt oder bei Ihrer Versicherung danach.

Wenn  Sie auf Basis eines Gutachtens abrechnen, steht Ihnen der vom Gutachter ermittelte Minderwert ebenfalls zu.

Aber Achtung: der Minderwert gilt nicht gleich bei jedem Schaden. 

Auch bei einer voraussichtlichen Schuldzuteilung haben Sie Anspruch auf einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen Ihrer Wahl.

Verlangen Sie bei Verzögerungen, zum Beispiel durch polizeiliche Ermittlungen, eine Vorauszahlung. Diese wird oft gewährt und schont Ihre finanziellen Mittel.

Für  detaillierte Fragen steht Ihnen ein seriöser Sachverständiger zur Verfügung um Ihren Versicherungsvertrag zu prüfen  und Ihnen die Möglichkeiten der Schadensregulierung aufzuzeigen.

 Dienstleistungen

Viele Dienste, die Ihnen zunächst unwichtig erscheinen mögen, können bei der Regulierung von großer Bedeutung sein.

So verstehen wir uns nicht als Abwickler im Schnellverfahren, um einen Schaden zu begutachten, sondern vielmehr als Berater, der Sie mit Zusatzdiensten so informiert, dass sich für Sie das sichere Gefühl der Transparenz ergibt.


Beraterdienste rund um die Abwicklung im Schadensfall:

  • Werkstattdienste (z. B. auch bei der Abstimmung von Ersatzteilen)
  • Klärung der Rahmenbedingungen zur Erstellung von Gutachten
  • Beratung zum Gutachtenumfang
  • Gutachtenprüfung
  • Rechnungsprüfungen (Privat-, und Geschäftskunden und Versicherer)
  • Kundenberatung allgemein 

 

Welche Fahrzeugarten werden von uns begutachtet?


Für detaillierte Fragen steht Ihnen ein seriöser Sachverständiger zur Verfügung, um Ihren Verkehrsunfall und den dazugehörigen Fragen mit Ihnen zu erörtern.

Zudem soll er Ihnen die Möglichkeiten der Schadensregulierung aufzeigen. Welches Leistungsangebot Sie dabei nutzen können, zeigt Ihnen ein kurzer Blick in den Bereich der Privatkunden oder der Geschäftskunden. 

sonstige

wichtige

Dienstleistung




3D Karosserievermessungen

u.U. extrem wichtig, wenn Sichtprfg. unklare Diagnose 

Folge bei nicht durchführung : Achvermessung ungenau/nicht mgl

3D Achsvermessung

Laser oder hochauflösende Kameratechnik

Verdeckte Unfallschäden nachweisen, Reifenverschleiß minimieren

Motorrad Vermessung

u.U. unabdingbar nach Unfall

Rahmenprfg.




Reparaturprüfung

sind neue Teile verbaut? Welches Material wurde verbaut, welches abgerechnet?

sach und fachgerecht instandgesetzt?




Rechnungsprüfung

vorliegende Rechnung zu hoch?

Wir checken die Wahrheit!