Die Bais Schulungsakademie mit Stammsitz in Straubing (Bayern) ist Kooperationspartner der Car Crash Info


Wir schulen Unternehmen in Sachen Fuhrpark und Fahrzeugschäden
Je nach Umfang, Art, Dauer und Thema schulen wir die Unternehmen selbst oder greifen auf unsere Kooperationsakademie zurück. Einzelheiten dazu werden nur in Infogesprächen erörtert. Rufen Sie uns an!

Viele Unternehmen haben einen mehr oder weniger großen Fuhrpark, viele der Mitarbeiter sind im Aussendienst tätig, manche behandeln dass betriebseigene Fahrzeug so, als koste es nichts weil es nicht ihr eigen ist. Diesen Umgang mit den Fahrzeugen können auch wir nicht verhindern, aber sicher ein wenig minimieren, weil durch falsches Verhalten mit den betriebseigenen Fahrzeugen oft Schäden entstehen.
Treten Sie als Unternehmen dem entgegen, ganz gleich ob es sich hierbei um gekaufte Fahrzeuge oder um Leasingfahrzeuge handelt.
Doch gerade bei Leasingfahrzeugen ist auf ganz bestimmte Gewohnheiten besonders zu achten, den das "Gut" nämlich der Wagen ist dem Leasinggeber zurückzugeben, möglichst mit wenigen Schäden. Kenn man die verschiedenen Vertragsarten der einzelnen Leasingverträge und deren Berechnungsmethoden, weiß man umso mehr das der Leasingnehmer hinterher oft das "nachsehen" hat.

 

Leasing
siehe auch Button "Leasinggeschäfte"
Grundsätzliches zum Kraftfahrzeug-Leasingvertrag
Leasing ist mittelfristige entgeltliche Überlassung des Gebrauchs der vom Leasinggeber finanzierten Leasingsache an den Leasingnehmer (Kein Kauf, keine Anschaffungs oder Durchgangsfinanzierung).

 

Leasing steht in Konkurrenz zur Dreiwegefinanzierung und zum Mietkauf. Mit dem Geschäft des Leasing wird zwischen zwei Vertragspartnern ein Nutzungsvertrag für ein bestimmtes "Gut" auf Zeit (bei Kraftfahrzeugen u.U. auch auf KM) geschlossen.
Wir unterscheiden zunächst vier Leasing- Vertragsarten

  1. Vertrag mit Restwertabrechnung
  2. Kündbarer Vertrag mit Abschlusszahlung  
  3. Vertrag mit Andienungsrecht des Leasinggebers
  4. Vertrag mit Kilometerabrechnung  

 

Zu 1) Vertrag mit Restwertabrechnung
Leasingnehmer garantiert den kalkulierten Restwert. Vom Mehrerlös bekommt er 75%. Einen Mindererlös muss er ausgleichen.
Zu 2)  Vertrag mit Abschlusszahlung (beim Kfz-Leasing selten)
Der Vertrag kann vom Leasingnehmer  nach Ablauf einer unkündbaren Grundmietzeit gegen Zahlung der noch nicht amortisierten Kosten gekündigt werden. Der Erlös für das Fahrzeug wird   mit  90% angerechnet.
Zu 3) Vertrag mit Andienungsrecht
Der Leasinggeber hat das Recht, dem Leasingnehmer das Fahrzeug am Vertragsende zum Kauf anzudienen. Der Kaufpreis wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Es besteht kein Erwerbsrecht des Leasingnehmers.
Zu 4) Vertrag mit Kilometerabrechnung
Mehr- und Minderkilometer sind vom Leasingnehmer zu vergüten bzw. vom Leasinggeber zu erstatten. Das Vermarktungsrisiko übernimmt der Leasinggeber. Der Leasingnehmer hat das Fahrzeug in einem Mangel- und schadensfreien, unveränderten  Zustand zurückzugeben, der dem Alter und der zurückgelegten Fahrleistung entsprechen muss.

 

Operatives Leasing: der Mietvertrag

Beim operativen Leasing (auch Operate-Leasing genannt) handelt es sich eher um ein klassisches Mietverhältnis, das im Vergleich deutliche Unterschiede zu den anderen Leasingarten aufweist: Die Verträge laufen über einen kürzeren Zeitraum und sind durch kurzfristige Kündigungsrechte flexibel. Anders als beim Finanzierungsleasing sind die Kosten für Reparaturen, Wartung und Versicherung hier Sache des Leasinggebers. Nach Vertragsende wird das Fahrzeug dann an einen anderen Leasingnehmer vermietet. Das operative Kfz-Leasing lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Ihre Fahrzeugflotte kurzfristig aufstocken und dabei flexibel bleiben möchten. Die Leasingraten können Sie als Betriebsausgaben absetzen.

 

Verhalten nach Schadeneintritt oder am Unfallort
Der zweite Punkt der für Unternehmen wichtig sein dürfte, ist das Verhalten nach dem Schaden-eintritt, auch hierbei gilt sowohl der Fahrzeugschaden an sich, als auch der Verkehrsunfallschaden.
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall? 

 

Welches Verhalten ist bei Unfällen angebracht?

Wenn es plötzlich kracht und ruckelt sind im Auto alle Insassen hellwach und schrecken auf:

 

Ein Unfall bedeutet für alle Beteiligten meist erst einmal Aufregung.
Obwohl jeder in dieser Situation gern gelassen und abgeklärt reagieren würde, verliert mehr als Einer die Nerven. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich grundsätzlich mit dem richtigen Verhalten bei einem Autounfall auseinander zu setzen.
Zunächst gilt es erst einmal Ruhe bewahren:
Sodann gibt es einige Unterpunkte die es zu beachten gibt. Der wohl erst einmal wichtigste Punkt sind evtl. Verletzten zu helfen. Genau da geht aber in solch einer ohnehin angespannten Situatiion das Problem schon los.
  • Wer hilft wem?
  • Wie helfe ich?
  • Kann ich selbst u.U. bei schwerstversltzen helfen oder muß ich das sogar?
  • Wie schütze ich beim Helfen mein eigenes leben, wie sieht es aus mit der Unfallabsicherung?
Die Fragen werden um ein vielfaches erweitert, weil dieses Thema "Richtiges verhalten am Unfallort?

Ein Thema das in unserer Gesellschaft in den allermeisten Fällen falsch behandelt wird

Desweiteren sollen hier nur Stichpunkte angegeben werden, mit denen Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt wird sehr intensiv über Schulungsmöglichkeiten für Ihre Mitarbeiter nachzudenken.
 
Zu diesen Themen gehören:
  • Unfallabwicklung Grundlagen
  • Knallzeugen und deren gefahren
  • Absicherung der Unfallstelle
  • Unfallbeteiligung
  • Unfallmeldedienst
  • Unfalldatenspeicher
  • Unfallskizierung
  • ecall Systeme
  • Meldepflicht bei der Polizei
  • Unfallberichte
  • Gaffer Fernhalten, so ist es richtig

 

u.v.a.


Für detailiertere Informationen zu Seminaren und Schulungsmöglichkeiten für Ihre Mitarbeiter sprechen Sie und einfach an.

 

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