Morgens gebracht, Abends gemacht.
Die amtliche Plakette ist abgelaufen und Sie müssen nun mit Ihrem Fahrzeug zur TÜV-Vorführung?
Eigentlich haben Sie dafür überhaupt keine Zeit?
Rufen Sie uns an, wir helfen und das beste daran, Sie brauchen nicht einmal selbst dabei zu sein.
Wir holen Ihr Fahrzeug ab, wir führen es an unseren Kooperationspartnerstationen vor und bringen Ihr Fahrzeug sodann nach bestandener Fahrzeugprüfung und neuem TÜV-Siegel zum Standort zurück.
Sie brauchen sich dann um nichts kümmern.
Selbstverständlich erhalten Sie eine amtliche Prüfplakette mit Rechtssicherem Eintrag in Ihre Fahrzeugpapiere. Etwaige andere und ggf. unseriöse Vorgehensweisen Schaden nur Ihnen und letztlich auch Ihrem Geldbeutel. Doch nicht nur dass, auch bei der Frage der zukünftigen Sicherheit auf der Straße ist eine gültige Prüfplakette Ihr Aushängeschild. natürlich kümmern wir uns auch darum, dass Ihr Wagen - falls nötig und gewünscht - Sondereintragungen wie z.B. am Fahrwerk oder der Eintragung anderer Räder erhalten soll.
Kurzinfo zur Hauptuntersuchung
Die sog. Hauptuntersuchung ist in § 29 STVZO festgelegt.
Betroffen davon, sind alle Zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger.
Die Untersuchungsintervalle lassen sich der Folgenden Tabelle entnehmen.
Neufahrzeuge bei Erstzulassung | Regelintervall | |
PKW | 36 Monate | 24 Monate |
Taxen und Mietfahrzeuge | 12 Monate | 12 Monate |
Motorräder/Leichtkrafträder | 24 Monate | 24 Monate |
Anhänger bis 750 kg | 36 Monate | 24 Monate |
Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger | 24 Monate | 24 Monate |
Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate | 12 Monate |
LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 24 Monate | 24 Monate |
LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate | 12 Monate |
Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) | 12 Monate | 12 Monate |