Beim Diebstahl handelt es sich um eine gerichtliche Straftat da hier fremdes Eigentum benutzt wird.
Welches Verhalten im konkreten Einzelfall als Diebstahl bezeichnet wird, bestimmt sich nach Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm.
Diese sind in § 242 des STGB der Bundesrepublik Deutschland geregelt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Beratungsstellen der Polizei des Ruhrgebietes.
Kommissariat Vorbeugung - KK 41 -
Büscherstraße 2 - 6
45131 Essen
Nordrhein-Westfalen
Telefon: 0201 - 829-4444
Polizeipräsidium Oberhausen
Kommissariat Vorbeugung
Friedensplatz 2-5
46045 Oberhausen
Nordrhein-Westfalen
Telefon: 0208 - 826-4512
Polizeipräsidium Bochum
Kommissariat Vorbeugung
Uhlandstraße 35
44791 Bochum
Telefon: 0234 - 909- 4055
Andere Informationen zum Thema Diebstahl gibt Ihnen die jeweilige Polizei vor Ort.
Doch was ist eigentlich, wenn Ihr gestohlenes Fahrzeug plötzlich wieder auftaucht?
Dann wird es zunächst Sache der Polizei und des Versicherers sein, die ggf. vorhandenen Diebstahlspuren zu sichern. In einigen Fällen können dann auch Kraftfahrzeugsachverständige zum Einsatz kommen, um am Fahrzeug evtl. vorhandene Beweise zu sichern oder weitere Diebstahlspuren aufzuspüren bzw. ausfindig zu machen.
Noch ein guter Tipp:
Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein aktuelles Wertgutachten besitzen, können Sie jederzeit auch gegenüber der Versicherung nachweisen welchen Wert Ihr Fahrzeug am Diebstahltag hatte.
Informieren Sie sich deshalb schon jetzt unter dem Button Fahrzeugbewertungen.