Beim Diebstahl handelt es sich um eine gerichtliche Straftat da hier fremdes Eigentum benutzt wird.

Welches Verhalten im konkreten Einzelfall als Diebstahl bezeichnet wird, bestimmt sich nach Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm.

Diese sind in § 242 des STGB der Bundesrepublik Deutschland geregelt. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Beratungsstellen der Polizei des Ruhrgebietes.


Polizeipräsidium Essen

Kommissariat Vorbeugung - KK 41 -
Büscherstraße 2 - 6
45131 Essen
Nordrhein-Westfalen      

Telefon:  0201 - 829-4444

 

Polizeipräsidium Oberhausen

Kommissariat Vorbeugung
Friedensplatz 2-5
46045 Oberhausen
            Nordrhein-Westfalen               

Telefon:   0208 - 826-4512 

  

Polizeipräsidium Bochum
Kommissariat Vorbeugung

Uhlandstraße 35
                  44791 Bochum                   

  Telefon:   0234 - 909- 4055

 

Andere Informationen zum Thema Diebstahl gibt Ihnen die jeweilige Polizei vor Ort.

Doch was ist eigentlich, wenn Ihr gestohlenes Fahrzeug plötzlich wieder auftaucht?

Dann wird es zunächst Sache der Polizei und des Versicherers sein, die ggf. vorhandenen Diebstahlspuren zu sichern. In einigen Fällen können dann auch Kraftfahrzeugsachverständige zum Einsatz kommen, um am Fahrzeug evtl. vorhandene Beweise zu sichern oder weitere Diebstahlspuren aufzuspüren bzw.  ausfindig zu machen.

Noch ein guter Tipp: 

Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein aktuelles Wertgutachten besitzen, können Sie jederzeit auch gegenüber der Versicherung nachweisen welchen Wert Ihr Fahrzeug am Diebstahltag hatte. 

Informieren Sie sich deshalb schon jetzt unter dem Button Fahrzeugbewertungen.