Um eine gerichtsanhängige Streitigkeit und eine unklare Sachlage umzukehren, bedarf es immer Beweisen. 

Meistens reicht bei der einfachen Beweisaufnahme nach dem Schadenseintritt einer ausreichenden Fotodokumentation um Schadensbeweise festzuhalten. Gelegentlich kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, bei denen detaillierte Spuren gesucht werden müssen um einen vor Gericht verwertbaren Beweis anzutreten.
Doch oftmals ist es schwierig diese Beweise vorzulegen oder Spuren zu sichern.

Sind diese einmal verwischt oder aus anderen Gründen nicht mehr vorhanden, fällt es oft schwer dem Gericht etwas gegenteiliges zu Beweisen.

So ist im § 284 ZPO die Beweisaufnahme oder auch die Beweisbeschlüsse geregelt. 

Daher beginnt bereits vor der eigentlichen Schadensaufnahme die Sichtung durch den Sachverständigen, um mit einem geschulten Auge echte und tatsächliche Beweise oder Spuren schnellstmöglichst aufzunehmen. 

Nur so haben Sie im Falle von Streitigkeiten die Möglichkeit das Recht auf Ihre Seite zu ziehen.

Sie können sich sicher sein, dass alle Beweise durch einen soliden Sachverständigen auch nach der Schadensaufnahme durch eine intensive Beweisführung in den richtigen Händen sind.

In Zusammenarbeit zwischem Ihrem KFZ-Sachverständigen und Ihrem Rechtsanwalt sind Sie daher immer auf der sicheren Seite. 


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