Archivierungen beziehen sich aus Sicht des Sachverständigen meistens auf die vertrauensvolle Behandlung von Daten die zur Erstellung von Gutachten notwendig sind.
Meistens werden Daten von Sachverständigen gesondert und sicherheitshalber auf mehreren Datenträgern aufbewahrt.
Es wird ausdrücklich auf die in den AGB's enthaltenen Vorgaben zum Thema Datenschutzrichtlinien hingewiesen.
Zudem kann es gelegentlich vorkommen, dass auch - ähnlich wie bei der Asservierung - Kleinteile (nicht Daten) durch den Sachverständigen Archiviert werden sollen oder gar müssen.