Diese Arten der Einsatzfahrzeuge sind aus Sachverständigensicht nur in zwei Punkten als besonders anzusehen, denn zum einen sollte der Sachverstänige schon am Unfallort erkennen, welche neue Beschriftungsfolien benötigt werden, da diese oftmals nicht von jetzt auf gleich zu bekommen ist. Gerade weil es sich hier um Speziallfolien handelt.

Zum anderen ist ein Polizeifahrzeug hinsichtlich der gesamten Ausstattung u.U. etwas komplexer, genannt sei da nur moderne GPS Ausrüßtung oder gar spezielle Sicherungseinrichtungen.

Zu nennen ist da z.B. der Unterschied zwischen einem Streifenwagen und einem sog. Funkstreifenwagen. Letzterer finden heute in der gängigen Praxis nahezu überall in Deutschland sein Einsatzgebiet.

Ferner verfügt die Polizei aber auch über weitere Einsatzfahrzeuge die ganz andere Aufgaben wahr nehmen müßen.

  • Gruppenkraftwagen (GruKW)
  • Gefangenenkraftwagen (GefKW) oder (Ver-)Schubbusse für den Gefangenentransport in verschiedenen Größen
  • Wasserwerfer (WaWe) der technischen Einsatzeinheiten
  • Lichtmastkraftwagen (LiMaKW) für die Ausleuchtung von Einsatzstellen
  • Befehlskraftwagen (BefkW) in verschiedenen Größen
  • Diensthundführerkraftwagen (DHFüKW, auch DHuFüKW), früher meist Kombis, heutzutage oft Kleinbusse
  • Fahrzeuge der Zivilstreifen und der Kriminalpolizei
  • Sanitätskraftwagen
  • Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen (BeDoKW), Vorgängermodelle Beweissicherungskraftwagen (BeSiKW), zur videotechnischen Aufzeichnung von Ereignissen
  • Prüfkraftwagen (PrüfKW) zur Verkehrsüberwachung
  • Videoübertragungsfahrzeug
  • Lautsprecherkraftwagen (LauKW)

U.v.a.

In jedem Fall muß der Sachverständige der für die Polizei hinsichtlich derer Fahrzeuge arbeitet eine ganz besondere Sorgfallspflicht ausüben.

Einsatzfahrzeuge gehören in den Einsatz - nicht in die Reparatur.

Gutachten oder Begutachtung solcher Spezial Fahrzeuge bedarf einem gewissen Vertrauensverhältnis und einer sehr engen Zusammenarbeit zwischen Gutachter und Polizeieinsatzpersonen.

Nur wenn dies Gewährleistet ist, kann die Polizei sagen, es dient zu unserem Schutz. Wie weitreichend eine solche Zusammenarbeit zwischen uns und der Polizei sein kann, zeigten bisherige einzelne Beauftragungen.

Wünschen Sie weitere Informationen zur Polizei, bzw. deren Einsatzfahrzeugen, wenden sie sich an ihre Polizeidienststelle.


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