Fahrzeuge im ÖPNV und SPNV
siehe auch Button Schienenverkehr und Sondergutachten
Der Verkehrsmarkt in Deutschland und die von den staatlichen Stellen gegebenen Zuschüsse und Zuwendungen basieren zum großen Teil auf die im Grundgesetz verankerte "Daseinsführsorge".
In der Personenbeförderung werden spezielle Fahrzeuge eingesetzt (z. B. Omnibusse oder Triebwagen) die den besonderen Anforderungen an den Personenverkehr genüge tragen müssen.
Durch jahrelange Erfahrung im öffentlichen Nahverkehrssektor in verschiedenen Einsatzgebieten, wissen wir um die besondere Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
So hat der ÖPNV besondere Auflagen, hinsichtlich Ihrer dem Bürger gegenüber zu erbringenden Dienstleistung, eben die schon angesprochene Daseinsfürsorge.
So müssen Omnibusse im ÖPNV eine ganze Reihe von Sondervorschriften erfüllen, damit diese Fahrzeuge überhaupt zur Personenbeförderung zugelassen werden können.
So ist u.a. die Ermittlung der Sitz und Stehplätze auch in der Strassenverkehrszulassungsordnung (STVZO) geregelt.
Ob nach Unfällen oder für die Entscheidung einer Neuinvestition des Fahrzeuges im Hochpreissegment, gerade im ÖPNV Bereich stehen wir nebst den Partner für eine solide Auftragsausführung zur Verfügung. Letztlich heißt es für Verkehrsunternehmen und sonstige Auftraggeber des Schienen und Busverkehrs besondere Fahrzeuge zu finden, für ein besonderes Einsatzgebiet.
Hinzu kommt, dass ÖPNV Fahrzeuge oft sehr speziell hinsichtlich der "STVZO" entwickelt und zugelassen wurden.
Investitionsbetrachtungen bei der Ausarbeitung eines Unfall- oder eines Technischen Gutachtens müssen bei Hochpreisfahrzeugen sollten mit in das Ergebnis eines Gutachtens hinsichtlich der Amortisation einfließen.
Letztlich ist es nicht nur, aber eben auch im Hinblick auf die Fahrzeugflotten der Verkehrsunternehmen bedeutet es doch, dass bei immer knapper werdenen Recourcen der Kommunen seit Jahren eine immer größere Herausforderung erwartet wird.
Nothaushaltsführungen und massive Sparzwänge in den Städten führen dazu, die Kosten für die Fahrzeuginstandhaltung und Fahrzeuginstandsetzung nachhaltig zu reduzieren.
Hier kommt insbesondere das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zum Tragen.
Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) erlaubt den Verkehrsbetrieben eine Bezuschussung für die Beschaffung von Fahrzeugen.
Doch selbst ein solches Vorhaben von Investitionsentscheidungen für moderne Fahrzeuge wie z.B. die umweltfreundlichen Energierzeugnissfahrzeuge (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle EEV), im Kraftfahrzeugsektor, als auch bei den Schienengebundenen Fahrzeugen des Schienenpersonennahnahverkehrs (SPNV) gestaltet sich zunehmend schwierig.
Wie schwierig solche Entscheidungen in der Praxis wirklich sind, haben wir im Jahr 2006 erfahren, als wir - damals noch in einem anderen Beschäftigungsverhältnis - an der Erarbeitung eines Projektes unter Kooperation zweier namenhafter Verkehrsunternehmen als auch unter Literarischer Unterstützung des Ministeriums für Verkehr, Energie und Umwelt (NRW) beteiligt waren.
Hierbei ging es im Wesentlichen um Investitionsentscheidungen unter Beachtung neuer technischer Standards (Umweltstandards) aber auch um die Betrachtung der Ursachen von Verkehrsunfällen.
Letztlich kommt noch hinzu, dass die Fahrzeuge, ganz gleich ob im Schienenverkehrssektor oder im Linienomnibusbetrieb, fast rund um die Uhr im Einsatz sind. Somit unterliegen diese Parameter auch einem außergewöhnlich hohen Verschleiß. Des Weiteren gibt es im ÖPNV das besondere Problem, dass Fahrzeuge nicht nur nahezu immer im Einsatz sind, als auch das eine Instandsetzung meistens nicht an einem zentralen Punkt stattfindet, oder stattfinden kann, was mit Zeitverschiebungen und einem komplizierten Einsatzverlauf zusammenhängt, den wir hier nicht näher erläutern können.
Nach einem Verkehrsunfall lässt sich eben nicht wie bei einem Privat PKW ein solches Fahrzeug "mal eben" begutachten, letztlich weil es wie eingangs erwähnt eine ganze Reihe von Fahrzeuganforderungen gibt die mit den Individualverkehr nicht vergleichbar sind.
Ein kurzes Beispiel hierfür sind die in der Stadt Essen an Linienbussen angebrachten Spurführungsrollen für Spurführungskanäle. Des Weiteren sind auch bei den schienengeführten Fahrzeugen die verschiedenen Spurweiten in den Fahrwegen bei Verkehrsunfällen gerade auch im Hinblick auf Radkränze und verlängerten Bremsweg zu sehen.