Fahrschulen und deren Fahrzeuge haben für uns eine ganz besondere Bedeutung, weil ein Fahrschulfahrzeug gegenüber denen des "Normalbetriebes" einige technische Änderungen aufweisen.
Dies bedeutet auch, dass die Bewertungen nach einem Verkehrsunfall hinsichtlich der technischen Ausstattung solcher Fahrzeuge u. U. eine bauartbedingt andere sein muss.
So ist hierbei zu berücksichtigen, dass z. B. ein zweites Bedienelement in den Fahrzeugen verbaut ist. Ist ein solches durch einen Unfall beschädigt muss dennoch eine schnelle Ersatzteilneubeschaffung möglich sein, denn Fahrschulfahrzeuge gehört auf die Strasse und nicht in die Werkstatt.
Insofern haben wir einen besonderen Anreiz zusammen mit Ihnen und mit unseren Partnern schnellstens, vor allem aber für Sie rechtssicher dafür zu sorgen, dass die Standzeit des Fahrzeiges so gering wie möglich ist.
Hinzu kommt, dass Fahrschulen möglichst schnell ein Ersatzfahrzeug mit Fahrschulausstattung benötigen, um die Unterrichts- und Verdienstausfälle möglichst gering zu halten.
Hier haben wir uns für unsere Fahrschulkunden etwas besonderes einfallen lassen. Denn bei der Besichtigung des verunfallten Fahrschulfahrzeuges entscheidet der Sachverständige sofort (möglichst noch am Unfallort) ob oder inwieweit ein Ersatzfahrzeug von Nöten sein wird. Spätestens in der Werkstatt werden die 24h Kooperationspartner schnellstens von uns Informiert, so dass für die Fahrschule möglichst wenig Zeitverlust hinsichtlich eines Ersatzfahr-zeuges vergeht.
Hier heißt es für Sie Sicherheit und Zusatzleistung von Anfang an.