Kraftfahrzeugzulassung

Um in der Bundesrepublik Deutschland ein Kraftfahrzeug zu benutzen ist es gesetzlich vorgeschrieben dieses Polizeilich zuzulassen, damit es am Strassenverkehr teilnehmen darf. Detaillierte Einzelheiten sind in der sog. FZV (Fahrzeugzulassungsversordnung  und der StvZo Strassenverkehrs-zulassungsverordnung) geregelt.  Doch was benötigt man an Unterlagen und wo findet man diese.

Was braucht man für die Kfz-Zulassung?  
Zur ordnungsgemäßen Fahrzeugzulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihren gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Als Beauftragte Person eine aktuelle Vollmacht zur Zulassung mit Unterschrift des Vollmächtigers. 
  • Da die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur juristische und natürliche Personen als Inhaber einer Zulassung akzeptiert, ist eine Kfz Zulassung nur auf einen benannten Vertreter und deren Personaldaten möglich.  
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile mit Original Ausweisvorlage  
  • Alten Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis Fahrzeugschein ( sind die neuen Fahrzeugpapiere vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ) und ggf. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)  
  • Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer. Die Aushändigung einer Deckungskarte bzw. Doppelkarte auf Papier entfällt.  
  • TÜV- und AU-Gutachten  
  • Altes Kennzeichen ( falls vorhanden )  
  • Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist seit 01. Oktober 2005 eine Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt erforderlich. Ansonsten wird das Fahrzeug nicht zugelassen. 


Genau um den zuletzt genannten wichtigen Punkt soll es hier gehen, denn das Formular zum sog. SEPA Lastschriftmandat was jeder der ein Fahrzeug zulassen möchte benötigt ist für Sie als PDF hier hinterlegt.


SEPA Vorlage.pdf (56.23KB)
SEPA Vorlage.pdf (56.23KB)